Goldschmiede Michael Peters

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... Preisgestaltung

 

 

Die Preisgestaltung bei Unikaten ist wirklich nicht einfach. An einem Beispiel soll hier versucht werden, Ihnen etwas mehr Klarheit zu vermitteln.
Es handelt sich immer um eine Mischkalkulation die sich im Verhältnis von Materialeinsatz und Zeitaufwand ändern kann. 
Unverbindliche Preisempfehlungen gibt es beim Goldschmied nicht und auch keine gesetzlichen Kalkulations-Listen wie bei Rechtsanwälten der Ärzten.


Mit Ihrem Goldschmiedemeister haben SIe einen kompetenten, direkten Ansprechpartner, ohne folgende Kosten mit finanzieren zu müssen:

  • Vertriebswege
  • Zwischenhandel
  • aufwendigen Messepräsentationen
  • Vertreter


Dafür erhalten Sie:

  • eine hohe Qualität der Edelmetalle und Edelsteine
  • äußerste Flexibilität in Materialauswahl und Gestaltung
  • langes Suchen in verschiedenen Geschäften fällt weg
  • fast alles aus 'einer Hand'.

 

 

Ein Beispiel für die Kalkulation eines Anhängers:

Bild: Perlanhänger
EURO
Perlenkette einer Kundin
-:-
'Akoja'-Vollzucht-Perle 
Durchmesser: 8,5 mm
250.53
Brillant tw-vs  0,18 Carat
194.29
Gelbgold 750/°°° 
99.70
Arbeitszeit 
132.94
------------------------------------------- ------------
Endpreis (Juni 2001) = 
677.46

 (zuzüglich MwSt)

Hinweis: Dieses Beispiel ist auch in der Rubrik ... 'So wird ein Unikat geschaffen' zu finden.

 

PS:
Ein Juwelier ist jemand der mit Schmuck handelt und somit keine fachliche Ausbildung braucht; er ist ein 'Verkäufer'.

Ein Goldschmied ist ein ausgebildeter Fachmann der die Eigenschaften von Schmuck genau kennt.
Natürlich gibt es Juweliere die Goldschmiede sind, schauen Sie bitte nach dem Gesellen- oder Meisterbrief.

Auch wenn der Beruf des Golschmiedes heute 'zulassungsfrei' ist, bedarf es der fundierten Ausbildung.
Früher waren Meisterberufe geschützt, heute sind sie nur noch in Berufen erforderlich, welche gesunheitliche Risiken beinhalten, wie z.B. Bäcker, Dachdecker, Hebamme usw.
Diese politische Entscheidung zur Anpassung an die EU habe ich sehr bedauert. Meiner Ansicht nach sollte der Umgang mit Chemikalien und die Prägung des Feingehaltes gemäß dem Stempelgesetz nur von ausgebildeten Personen ausgeübt werden.

 

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